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AHV

AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige: die unterschätzten Kosten der Frühpension

16. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

Wer nicht mehr arbeitet, zahlt trotzdem AHV — und zwar nach Vermögen. Bei vermögenden Frührentnern können das bis zu 26'500 Franken pro Person und Jahr sein.

Ein weit verbreiteter Irrtum: «Wenn ich nicht mehr arbeite, zahle ich keine AHV mehr.» Das Gegenteil ist der Fall. Wer vor dem Referenzalter aufhört zu arbeiten, gilt als nichterwerbstätig — und muss weiter AHV-, IV- und EO-Beiträge leisten, bis zum Referenzalter.

Bemessung nach Vermögen

Die Beiträge der Nichterwerbstätigen richten sich nach dem Vermögen plus dem zwanzigfachen jährlichen Renteneinkommen. Für eine Person, die rein vom Wertschriftenvermögen lebt, zählt also das Vermögen — Bezüge aus dem Depot sind kein «Renteneinkommen».

  • Minimum: 530 Franken pro Jahr.
  • Maximum: 26'500 Franken pro Jahr (erreicht bei rund 8,4 Mio. Franken massgebendem Vermögen).
  • Dazwischen steigt der Beitrag mit dem Vermögen an.

Bei Ehepaaren wird jeder Ehegatte einzeln auf der Hälfte des gemeinsamen Vermögens veranlagt — beide zahlen, im Extremfall bis zu 53'000 Franken zusammen.

Die Ausnahme: «genügend erwerbstätig»

Es gibt einen wichtigen Hebel: Wer weiterhin erwerbstätig ist und dabei AHV-Beiträge von mindestens der Hälfte des sonst fälligen Nichterwerbstätigen-Beitrags leistet, ist von diesem befreit. Schon ein Teilzeitpensum oder regelmässige Mandate können also die «AHV aufs Vermögen» vermeiden.

Bei Paaren genügt es, wenn ein Partner genügend erwerbstätig ist — das befreit auch den nichterwerbstätigen Partner.

Nicht vergessen — und gut nutzen

Die Beiträge sichern weiterhin Beitragsjahre und damit die spätere AHV-Rente; Lücken würden die Rente kürzen. Es ist also kein verlorenes Geld — aber ein Kostenfaktor, den die Brückenrechnung berücksichtigen muss. Der Pillar-Zero-Rechner modelliert die Nichterwerbstätigen-Beiträge inklusive der Erwerbstätigen-Ausnahme.

Bildungstool, keine Finanz- oder Steuerberatung. Figuren sind 2026-Schätzungen ohne Gewähr.

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